15. August

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Sunset & Sound

Stand: 27. Januar 2026

1) Veranstalter / Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Tickets sowie den Besuch der Veranstaltung „Sunset & Sound“, veranstaltet durch:

SCOTCH N SODA EVENTS GMBH
Goldgasse 9, 65183 Wiesbaden
T: +49 176 2176 0731
M: contact@sunsetandsound.de

Mit Erwerb eines Tickets oder Betreten des Festivalgeländes erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.


2) Ticketkauf / Vertragsschluss

Die Darstellung der Tickets im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter eine Bestellbestätigung per E-Mail versendet und das Ticket bereitstellt.

Ticketkäufe sind nur für volljährige und voll geschäftsfähige Personen möglich.


3) Kein Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Freizeitveranstaltungen mit festem Termin.

Tickets sind daher vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.


4) Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets

Die private Weitergabe eines Tickets ist grundsätzlich zulässig, sofern:

  • keine gewerbliche Weiterveräußerung erfolgt

  • das Ticket nicht über dem Nennpreis verkauft wird

  • keine nicht autorisierten Plattformen (z.B. eBay) genutzt werden

  • kein Hausverbot gegen den Erwerber besteht

Bei Verstoß ist der Veranstalter berechtigt:

  • Tickets zu sperren

  • den Zutritt entschädigungslos zu verweigern

  • ein Hausverbot auszusprechen


5) Ticketverlust / Missbrauch

Bei Verlust oder Missbrauch eines Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.


6) Zutritt / Sicherheitskontrollen

Zutritt nur ab 18 Jahren gegen Vorlage eines gültigen Ausweises.

Beim Einlass können Sicherheitskontrollen (Taschen- und Personenkontrollen) durchgeführt werden. Besucher erklären sich damit einverstanden.

Einlass kann verweigert werden bei:

  • Alkohol-/Drogeneinfluss

  • Mitführen verbotener Gegenstände

  • rassistischem, sexistischer oder menschenverachtendem Verhalten

  • Gefährdung anderer Besucher

In diesen Fällen besteht kein Erstattungsanspruch.


7) Verbotene Gegenstände

Verboten sind insbesondere:

  • Waffen, Pyrotechnik, Glasbehälter

  • illegale Substanzen

  • Drohnen, Banner, politische oder kommerzielle Werbung

Verstöße führen zum sofortigen Verweis ohne Rückerstattung.


8) Hausrecht / Verhalten

Den Weisungen des Veranstalters und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

Untersagt sind insbesondere:

  • Gewalt, Sachbeschädigung

  • Besteigen von Bühnen/Absperrungen

  • unerlaubte Werbung oder gewerblicher Handel


9) Veranstaltungsabsage / höhere Gewalt

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

Bei Absage oder Abbruch aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, behördliche Anordnung) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Eine Rückerstattung erfolgt nur bei vollständiger Absage nach gesetzlichen Vorgaben.

Programm- oder Line-up-Änderungen begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung, solange der Gesamtcharakter gewahrt bleibt.


10) Gesundheitsrisiko durch Lautstärke

Dem Besucher ist bewusst, dass hohe Lautstärken auftreten können.
Es wird empfohlen, Gehörschutz zu verwenden.


11) Haftung

Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.


12) Bild- und Tonaufnahmen / Recht am eigenen Bild

Während der Veranstaltung werden Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt.

Mit Betreten erklärt sich der Besucher einverstanden, dass diese Aufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt in allen Medien (auch durch Dritte und Sponsoren) zu Werbe- und Dokumentationszwecken genutzt werden dürfen.


13) Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Datenschutzerklärung auf sunsetandsound.de.


14) Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Wiesbaden.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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